Seit 1903

FREIE TURNER
BRAUNSCHWEIG

Was ist zu tun bei…?

Sport ist gesund!

Das wissen wir alle. Aber nicht immer. Jeder Sportler hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Meistens gehen die Verletzungen glimpflich aus. Nicht selten können sich aber auch langjährige oder sogar dauernde Folgen aus der Verletzung ergeben.

Im Bereich des Landessportbundes Niedersachsen bietet die „Sporthilfe Niedersachsen“ den Vereinen, soweit sie dem LSB angehören, eine Grundabsicherung für ihre Sportlerinnen und Sportler an. Diese ersetzt aber nicht die private Vorsorge durch die Krankenversicherung und Unfallversicherung der Verletzten.

Einzelheiten stehen über das Versicherungsbüro der Sporthilfe Niedersachsen auf der Homepage www.arag-sport.de zur Verfügung.

Über diese Internetadresse können auch Schadensmeldungen ausgedruckt oder online ausgefüllt werden. Die Meldungen sind der Sportversicherung umgehend über die Geschäftsstelle des Vereins zuzuleiten.

Bei der Wahl des Meldungsvordruckes ist zwischen einem Unfall- und einem Haftpflichtschaden zu unterscheide.

Hier geht es zu den Formularen des Landessportbundes.

Ausnahme:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 unterstehen im Unfallbereich der Sporthilfe Niedersachsen und des Kommunalen Schadenausgleichs Hannover. Jeder Sportunfall muss vom Verein umgehend über den Stadtjugendpfleger dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet werden. Unfallmeldungen stehen in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung oder können nachfolgend heruntergeladen werden.

Hier geht es zu dem Formular des Kommunalen Schadenausgleich.

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Sie interessieren sich für die vom Verein angebotenen Sportarten und möchten diese Sportart oder Sportarten in unserem Verein ausüben?

Wir empfehlen, zuerst mit dem Ansprechpartner der jeweiligen Abteilung ein Probetraining bzw. eine Übungseinheit abzusprechen.

Die zuständigen Personen und die entsprechenden Telefonnummern bzw. E-Mail Adressen finden Sie auf unserer Internetseite unter der jeweiligen Rubrik oder in unserer Info-Broschüre.

Informieren Sie sich bitte vorher über die wesentlichen Inhalte einer Mitgliedschaft in unserem Verein. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder können Sie der Satzung entnehmen.

Sofern Sie sich, nach dem Probetraining bzw. Übungseinheiten, entschieden haben, dem Verein beizutreten, ist Ihrerseits die Beitrittserklärung auszufüllen und über die entsprechende Abteilung einzureichen. Die Beitrittserklärung finden Sie hier.

Nutzten Sie bitte das online ausfüllbare PDF-Formular, um Rückfragen durch die Mitgliedsverwaltung zu vermeiden. Zusätzlich können Sie dieses Formular für Ihre Zwecke speichern.

Die weiteren Mahnahmen die notwendig sind (Spielberechtigungen, Passangelegenheiten usw.) werden Ihnen von der Abteilung mitgeteilt.

Sie erhalten von der Mitgliederverwaltung, nach Eingang und Erfassung in unserer Mitgliederdatei, ein Begrüßungsschreiben, in dem Sie über die Höhe und Zahlweise des Beitrages hingewiesen werden.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entschieden haben und wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß in unserem Verein.

Wann und wie die Mitgliedschaft endet, ist innerhalb unserer Satzung geregelt (§ 7). Weiterhin finden Sie eine entsprechende Information auf der von Ihnen unterschriebenen Beitrittserklärung.

Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt, muss durch eine schriftliche Kündigung erfolgen. Mündlich ausgesprochene Kündigungen gegenüber Trainern, Übungsleitern oder sonstigen Personen des Vereins sind nichtig.

Die Kündigung ist an den geschäftsführenden Vorstand – Mitgliederverwaltung – zu adressieren:

Freie Turnerschaft Braunschweig e.V.
Geschäftsführender Vorstand
-Mitgliederverwaltung-
Herzogin-Elisabeth-Straße 78
38104 Braunschweig

Eine Kündigung per E-Mail ist zulässig. Verwenden Sie bitte ausschließlich die folgende E-Mail Adresse: mitglieder@ft-braunschweig.de

Die Mitgliedschaft endet am Jahresende, daher sind die Beiträge bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu entrichten (Ende der Beitragspflicht). Unabhängig davon, können Sie das Kündigungsschreiben bereits unterjährig erstellen und versenden.

Nach Eingang und Bearbeitung erhalten Sie, seitens der Mitgliederverwaltung, ein Bestätigungsschreiben.

Die Abmeldung vom Spielbetrieb und die Ausgabe von Spielerpässen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Abteilung und nicht durch den geschäftsführenden Vorstand. Hierzu informieren Sie bitte die Ansprechpartner der jeweiligen Abteilung.

Die zuständigen Personen und die entsprechenden Telefonnummern bzw. E-Mail Adressen finden Sie auf unserer Internetseite unter der jeweiligen Rubrik der jeweiligen Sportart oder Sie erreichen uns über das Kontktformular unter dem Menüpunkt Kontakt.

Wir hoffen, Sie hatten viel Erfolg und Spaß in unserem Verein.